Wechselmöglichkeiten aus der 1. Bundesliga nach dem 19./20.3.2016
Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB
Ergänzend zur Offiziellen Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 wird hiermit auf folgende Bestimmungen für geplante Vereinswechsel zum 01.04.2016 nach einem Einsatz in einem vorgezogenen Meisterschaftsspiel 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 hingewiesen.
1. Die vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 gehören zum Saisonteil 2016 der Feldhockeysaison 2015/2016. Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat dazu mit o.a. Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB Ausnahmeregelungen für die Spielberechtigung in diesen Bundesligen erlassen.
2. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen zum 01.04.2016 gemäß § 21 Abs. 1 SPO DHB nicht mehr in einen anderen Verein wechseln.
3. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 SPO DHB in einen Verein unterhalb der Bundesliga wechseln. In diesem Fall gilt der 19.03.2016 als Stichtag, so dass der Antrag auf eine neue Spielberechtigung vor Ablauf des ersten Monats nach diesem Stichtag (18.04.2016) beim zuständigen LHV eingegangen sein muss. In diesem Fall wird die neue Spielberechtigung nach einer Sperrfrist von 60 Tagen nach dem letzten Meisterschaftsspiel, also für den 19. oder 20.05.2016 erteilt. Eine Spielberechtigung für eine Mannschaft der 2. Bundesliga Damen oder Herren kann auf diesem Wege nicht erlangt werden.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga
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