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Offizielle Mitteilungen

WHV - Schiedsrichter • Nr. 273 vom 21.6.2022

Erinnerung: Namentliche Benennung von Verbandsschiedsrichter*innen

 

Liebe Vereine, 

 

mit dieser Mitteilung erinnern wir Euch an Eure Pflicht nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV), Eure C- und höher-lizenzierten und in den Ligen ab den Oberligen neutral anzusetzenden Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.

Bitte meldet Eure Schiedsrichter*innen an vorsitz@whv-sra.de.


Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenenbereich zu benennenden Schiedsrichter*innen für das Spieljahr 2022/23 mit jeweils erforderlicher Lizenz berechnet sich aus der Anzahl der Mannschaften des Vereins, die Verbandsschiedsrichter*innen erhalten. Die Anzahl zu stellender Schiedsrichter*innen kann in der nachfolgenden Datei abgelesen werden.

Übersicht der zu meldenden Schiedsrichter*innen

Der WHV-Verbandsausschuss hat bereits am 21.03.2019 die Entscheidung getroffen, dass mit sofortiger Wirkung eine Strafe von 250,- EUR pro fehlenden WHV-Erwachsenenschiedsrichter*innen durch den ZA in Anrechnung zu bringen ist. Diese Regelung, die wir angesichts der Corona-Krise ausgesetzt haben, werden wir nun wieder in Kraft setzen, um langfristig einen geregelten Spielbetrieb zu ermöglichen.

Hierbei werden zunächst die Meldungen bis zum 01.08.2022 betrachtet. Von diesen Benannten werden nur die Schiedsrichter*innen berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.

Da die Vereine in der augenblicklichen Situation sicherlich nicht uneingeschränkt handlungsfähig sind, werden wir den Vereinen eine erweiterte Chance auf Benennung einräumen. Es werden für das Jahr 2022/2023 Jahr auch entsprechende Nachbenennungen berücksichtigt, die im Laufe des Jahres erfolgen. Allerdings müssen auch in diesen Fällen im August 2023 die notwendigen Kriterien erfüllt sein.

 

Die Kriterien sind: 

 

  1. WHV-Lizenz C oder höher
  2. Ablegen des Regeltests zu einem neuen Saisonabschnitt (Hinrunde Feldsaison, Hallensaison und Rückrunde Feldsaison)
  3. Bearbeiten von mindestens 80% der Videos der Woche
  4. Mindestens 5 offizielle Spiele in jeweils beiden der zurückliegenden Saisons für die Ober-, Regional- oder Bundesligen.


Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (SPO WHV)

Westdeutscher Hockey-Verband e.V.

Das Präsidium


 WHV - Schiedsrichter • Mitteilungen 2022
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» Nr. 276 13.07.2022 Erinnerung: Namentliche Benennung von Schiedsrichter*innen
» Nr. 275 07.07.2022 Theoretische Schiedsrichterlehrgänge
» Nr. 274 27.06.2022 Praktische Schiedsrichterlehrgänge im Jugendbereich
» Nr. 273 21.06.2022 Erinnerung: Namentliche Benennung von Verbandsschiedsrichter*innen
» Nr. 272 05.05.2022 Ausbildungskalender bis zu den Sommerferien
» Nr. 271 14.04.2022 Kriterien zur Anrechnung von Verbandsschiedsrichter*innen
» Nr. 270 20.03.2022 Freie Plätze: Jugend-Schiedsrichterlehrgang (zur Erlangung der J(A)-Lizenz)
» Nr. 269 24.02.2022 Namentliche Benennung von Verbandsschiedsrichter*innen
» Nr. 268 19.01.2022 Ausbildungskalender bis zu den Sommerferien
 
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Bereich: Schiedsrichter
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