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DHB - Schiedsrichter • Nr. 41 vom 29.10.2014

Regeländerungen zur Hallensaison 2014/15

Letzte Woche hat der Weltverband (FIH) die endgültige Freigabe für „Hallenhockey6“ in Deutschland erteilt. Auf Basis des internationalen Regelwerkes, welches zum 1. Januar 2015 wirksam wird, wurden die deutschen Hallenregeln schnellstmöglich angepasst, um eine möglichst genaue Vereinheitlichung zu erreichen und eine Einführung zum 1. November 2015 zu ermöglichen. Grundsätzlich muss jede nationale Abweichung zu den internationalen Regeln von der FIH genehmigt werden. Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden auch Regeln modifiziert, die direkte Auswirkungen auf das Spiel haben werden. Dazu zählt unter anderem die Anpassung in Bezug auf den Torwartwechsel. Die wichtigsten Regeländerungen werden im Detail nachstehend erläutert. Das gesamte Regelwerk wird in den nächsten Tagen als PDF-Version auf hockey.de zum download zur Verfügung gestellt.

 

Begriffsbestimmungen für Hallenhockey

19. Auszeit

Die Auszeit ist eine Unterbrechung des Spiels und der Spielzeit, die vom Mannschaftsführer oder einem Mannschaftsbetreuer beantragt werden kann.

DHB: Eine Auszeit kann durch das Signalisieren eines „T“ beantragt werden (vgl. § 5.2).

  • Das Hochhalten der Auszeitkarte ist somit nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

 

Regeln für Hallenhockey

2.1 Jede Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal fünf Spieler auf dem Spielfeld haben.

DHB: Eine Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal sechs Spieler auf dem Spielfeld haben.

 

2.3 Jeder Mannschaft ist es erlaubt, maximal zwölf Spieler einzusetzen:

Verbindliche Versuchsregel

b) Es gibt keine Begrenzung, wie viele Spieler gleichzeitig gewechselt werden dürfen und wie oft ein Spieler ein- oder ausgewechselt werden darf; die Anzahl der Torwartwechsel ist allerdings auf zwei pro Spiel begrenzt.

Falls eine Mannschaft das Kontingent des Torwartwechsels voll ausgeschöpft hat und sich der Torwart im weiteren Spielverlauf verletzt und nicht weiterspielen kann, ist es der betroffenen Mannschaft aus Sicherheitsgründen erlaubt, einen weiteren Torwartwechsel mit einem vollausgerüsteten Torwart vorzunehmen. Der Wechsel des zu ersetzenden Torwarts findet unter Berücksichtigung der Regel § 2.3g und deren Richtlinie statt.

Wenn ein Torwart auf Zeit des Feldes verwiesen wird, wird seine Rückkehr auf das Spielfeld nach Ablauf der Strafzeit nicht auf die Anzahl von erlaubten Torwartwechseln angerechnet, aber dies nur, wenn er einen Spieler mit Torwartrechten oder einen Feldspieler ersetzt. Sollte der Torwart für einen anderen voll ausgerüsteten Torwart auf das Spielfeld zurückkehren, wird dieser Wechsel auf die Anzahl der zulässigen Torwartwechsel angerechnet.

Falls eine Mannschaft das Kontingent des Torwartwechsels voll ausgeschöpft hat und der Torwart im weiteren Spielverlauf auf Zeit oder auf Dauer des Feldes verwiesen wird, ist es der betreffenden Mannschaft, sofern diese es wünscht, aus Sicherheitsgründen erlaubt, einen weiteren Torwartwechsel mit einem voll ausgerüsteten Torwart vorzunehmen. Der Wechsel des zu ersetzenden Torwarts findet unter Berücksichtigung der Regel § 2.3g und deren Richtlinie statt.

 

9.19 Spieler dürfen den Ball nicht absichtlich gegen die Seitenbanden drücken oder diesen einklemmen.

Schiedsrichter sollen das Spiel unterbrechen und mit einem Bully fortsetzen, wenn der Ball entweder unbeabsichtigt zwischen zwei Schlägern oder an der Bande einge-klemmt ist. Das absichtliche Einklemmen des Balls zwischen zwei Schlägern oder an den Seiten-banden ist als Regelverstoß zu bewerten und dementsprechend zu ahnden.

(Nähere Erläuterungen gibt es im Briefing)

 

12.4 Ein 7-m-Ball muss verhängt werden:

c) bei wiederholtem zu frühen Herauslaufen der Verteidiger bei der Durchführung einer Strafecke.

 

12.5 Im Falle eines weiteren Disziplin- oder Regelverstoßes vor der Ausführung einer Spielstrafe kann:

a) der Ort des Freischlags um bis zu 5 m vorverlegt werden;

 

13.7 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:

a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balls nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.

b) Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird wiederholt.

Führt das Antäuschen zu einem Regelverstoß des Verteidigers, muss sich nur der Angreifer hinter die Mittellinie begeben.

c) Wenn ein verteidigender Spieler, außer dem Torwart, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben und darf nicht durch einen anderen Verteidiger ersetzt werden; die Strafecke wird wiederholt.

Wenn ein verteidigender Spieler bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben und darf nicht ersetzt werden.

Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter § 13.5 und 13.6 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu fünf Spielern verteidigen.

DHB: Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.

Wenn ein verteidigender Spieler die Mittelinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke wiederholt.

d) Wenn ein Torwart oder ein Spieler mit Torwartrechten, die Grundlinie vor der Ausfüh-rung der Strafecke überquert, wird die Strafecke mit einem Spieler weniger verteidigt; die Strafecke wird wiederholt.

Die verteidigende Mannschaft kann einen Spieler benennen, der sich hinter die Mittellinie begeben muss, sie darf diesen aber nicht ersetzen.

Wenn ein Torwart oder Spieler mit Torwartrechten bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss die verteidigende Mannschaft einen weiteren Spieler benennen, der sich hinter die Mittellinie begeben muss, sie darf diesen aber nicht ersetzen.

Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter §13.5 und 13.6 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu fünf Spielern verteidigen.

DHB: Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.

e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.

Ein angreifender Spieler, der hinter die Mittellinie geschickt wurde, darf für eine Wiederholung der Strafecke nicht zurückkehren, jedoch zu einer neu verhängten Strafecke.

Mönchengladbach, 26. Oktober 2014

Christian Blasch

Ressort Regelwerk (SRA)


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» Nr. 40 26.03.2014 Rücknahme des Eigentores nach § 8.1
 
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