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Regelecke 20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Inhalt

A. Regeländerungen aufgrund Vorgaben der FIH

B. Einführung einer Bankstrafe

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A. Regeländerungen aufgrund Vorgaben der FIH

A. Nachdem das nationale Regelwerk für das Feldhockey bereits mit Wirkung vom 1. April 2007 an die internationalen Bestimmungen angeglichen worden ist, werden mit Wirkung vom 1. November 2007 nunmehr auch die Hallenhockey-Regeln entsprechend angeglichen.

 

I. Für den Erwachsenenbereich entfällt das Erfordernis, dass jede Mannschaft während des gesamten Spiels einen Torwart auf dem Spielfeld haben muss. Jede Mannschaft kann nunmehr wählen, ob sie

(1) mit einem voll ausgerüsteten Torwart spielt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen und der zumindest einen Kopfschutz, Schienen und Kicker sowie eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss, oder

(2) mit einem Spieler am Spiel teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen und der nur einen Kopfschutz und eine andersfarbige Spieloberbekleidung trägt (Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts), oder

(3) ausschließlich mit Feldspielern und ohne einen Spieler am Spiel teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen.

Eine Mannschaft kann zwischen diesen Möglichkeiten wechseln, indem sie eine Auswechslung vornimmt. Nach wie vor müssen Torwarte bei einem Wechsel das Spielfeld in einem Bereich von 3m zur Mittellinie betreten oder verlassen; die Zeit wird für einen Torwartwechsel (außer bei Verletzung oder Spielausschluss des Torwarts) nicht angehalten.

Dabei ist zu beachten, dass – wie bisher – in dem Zeitraum zwischen der Verhängung und der Beendigung einer Strafecke ein Spielerwechsel nicht stattfinden darf. Dies bedeutet, dass ein voll ausgerüsteter Torwart nicht durch einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts und umgekehrt ersetzt werden darf und auch nicht auf einen Torwart verzichtet werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart der verteidigenden Mannschaft wegen einer Verletzung oder einer persönlichen Strafe (gelbe, gelb-rote oder rote Karte) nicht mehr am Spiel teilnehmen kann oder darf. In diesem Fall darf zwar ein anderer Spieler von der Bank kommen (Ausnahme vom Wechselverbot), es muss jedoch ein Wechsel innerhalb derselben „Kategorie“ erfolgen. Der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der nach Verhängung einer Strafecke wegen Verletzung nicht mehr am Spiel teilnehmen kann oder durch Zeigen der gelben, gelb-roten oder roten Karte vom Spiel ausgeschlossen wird, kann daher nur durch einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (der also nun einen Helm und eine andersfarbige Oberbekleidung tragen muss) ausgewechselt werden (im Fall des Spielausschlusses muss die betroffene Mannschaft das Spiel zudem mit einem Spieler weniger fortsetzen). Dagegen ist in dieser Situation die Einwechslung eines voll ausgerüsteten Torwarts ebenso unzulässig wie ein vollständiger Verzicht auf einen Torwart. (Änderung von § 2.2 und § 4.4.)

Diese Neuregelung zieht folgende weitere Änderungen nach sich:

(1) Einem voll ausgerüsteten Torwart ist es untersagt, außer als Schütze eines 7-m-Balls jenseits der Mittellinie am Spiel teilzunehmen.

(2) Gleiches gilt für einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts. Er kann jedoch nach Ablegen seines Kopfschutzes auf dem gesamten Spielfeld in das Spiel eingreifen. Generell gilt, dass ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts nur bei Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls verpflichtet ist, den Schutzhelm zu tragen. Da der Feldspieler mit dem Rechten eines Torwarts in der eigenen Spielhälfte mit Kopfschutz am Spiel teilnehmen darf, ist es ihm anders als bislang gestattet, mit Schutzhelm den eigenen Schusskreis zu verlassen. Die bisher bestehende „Ungleichbehandlung“ zwischen einem voll ausgerüsteten Torwart und einem Feldspieler mit Rechten eines Torwarts hinsichtlich des „Verlassen des Schusskreises mit/ohne Helm“ besteht nicht mehr. (Änderung von § 10.1)

(3) Entscheidet sich eine Mannschaft dafür, ohne Torwart zu spielen, darf kein Spieler einen Schutzhelm oder eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen. Bei Abwehr einer Strafecke darf daher auch niemand einen Schutzhelm tragen und sich kein Spieler vor der Hereingabe des Balls in seinem Tor befinden; in diesem Fall müssen sich alle Verteidiger hinter ihrer Grundlinie auf der Seite des Tores aufstellen, die nicht zur Hereingabe des Balls genutzt wird. Wird gegen eine Mannschaft ein 7-m-Ball verhängt, kann diese sich wie bisher nach den Regelungen zum Spielerwechsel dafür entscheiden, einen voll ausgerüsteten Torwart oder einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts in das Tor zu stellen. Verzichtet sie auf diese Möglichkeit, muss ein Feldspieler als den 7-m-Ball verteidigenden Spieler benannt werden. Er darf dabei lediglich eine Gesichtsmaske tragen und den Ball ausschließlich mit seinem Stock abwehren. (Änderung von § 13.3 und § 13.5)

Es ist zu erwarten, dass keine Erwachsenenmannschaft die neu geschaffene Option wählen wird, da sie keinerlei Vorteile gegenüber der Variante 2 (Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts) mit sich bringt. Spielt eine Mannschaft mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, hat dieser die Torwartrechte. Er kann dann etwa im eigenen Schusskreis den Ball mit dem Körper oder im Liegen spielen sowie bei einer Strafecke diese mit Helm abwehren. Nachteile für ihn gibt es nicht. Legt er den Helm ab, kann er auch auf dem ganzen Spielfeld am Spiel teilnehmen. Einzig und allein für den Fall, dass eine Mannschaft keinen Torwarthelm dabei hat, mag dieses eine Verbesserung sein, weil sie nun ohne Torwart und nur mit Feldspielern spielen kann. Früher musste hier das Spiel nach der Verhängung einer Strafecke abgebrochen werden.

In Spielen der Jugendaltersklassen besteht die Besonderheit, dass stets ein voll ausgerüsteter Torwart am Spiel teilnehmen muss. Er ist – wie bislang schon festgelegt – verpflichtet, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibsschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker zu tragen. Ein Spieler, der einer Altersklasse der Jugend, ausgenommen die Altersklasse der Juniorinnen und Junioren, angehört, darf auch in einer Erwachsenenmannschaft die Torwartrechte nur wahrnehmen, wenn er voll ausgerüstet ist (§ 27 Abs. 4 SpO DHB).

II. Torwarten ist es zukünftig erlaubt, den Ball mit ihrem Stock, ihrer Schutzausrüstung und mit jedem Körperteil zu stoppen, abzulenken (in jede Richtung, auch über die Grundlinie) oder zu spielen (jedoch nicht absichtlich über die eigene Grundlinie). Diese Regeländerung gestattet dem Torwart, den Ball als Teil einer Abwehrverhaltens mit seinen Händen, Armen oder einem anderen Körperteil wegzubewegen. Damit kann der Torwart den Ball auch mit dem Handschuh spielen (unter Beachtung der Gefährlichkeitsregel). Ihm bleibt es lediglich untersagt, den Ball kraftvoll über eine weite Entfernung wegzuschlagen. (Änderung von § 10.2)

III. Zukünftig ist es wieder verboten, dass Spieler absichtlich hinter das eigene Tor laufen. Es ist damit insbesondere bei Strafecken Spielern untersagt, hinter dem Tor direkt auf den Herausgeber zuzulaufen. (Änderung von § 9.15)

IV. Der sog. suicide runner bei der Abwehr einer Strafecke wird nun ausdrücklich vom Regelwerk erfasst. Falls ein Gegenspieler deutlich in den Schuss oder in den Schützen hineinrennt, ohne dass er dabei versucht, den Ball mit seinem Stock zu spielen, muss er wegen gefährlichen Spiels bestraft werden. (Änderung von § 13.3)

 

B. Einführung einer Bankstrafe

B. Darüber hinaus wird auch in der kommenden Hallensaison in den Bundesligen versuchsweise die sog. „Bankstrafe“ eingeführt (vgl. Veröffentlichung vom 29. August 2007). Den nach § 32 Abs. 1 SpO DHB in den Spielberichtsbogen einzutragenden Betreuer (Trainer, Teammanager, Ärzte, Physiotherapeuten etc.) können damit persönliche Strafen (grüne, gelbe, gelb-rote und rote Karten) gezeigt werden. Die Betreuer werden dabei wie Auswechselspieler behandelt. Dies bedeutet, dass es eine gegen einen Spieler gezeigte grüne Karte wegen Meckerns genauso gegen die Betreuer wirkt, wie eine grüne Karte gegen den Betreuer auch für die Mannschaft gilt. Eine gesonderte Kategorie für grüne Karten gegen Betreuer gibt es nicht.

Bei einer gelben Karte muss der entsprechende Betreuer für die Dauer der Strafzeit auf der Strafbank Platz nehmen (sitzend, nicht stehend), bei einer gelb-roten oder roten Karte muss er den Innenraum der Halle verlassen. Bei einer Zeitstrafe oder einem Platzverweis gegen einen Betreuer muss der Mannschaftsführer der betreffenden Mannschaft einen sich auf dem Spielfeld befindenden Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen muss, jedoch als Auswechselspieler zur Verfügung steht. Im Fall einer gelb-roten Karte gegen einen Betreuer kann sich die betroffene Mannschaft nach Ablauf von 15 Minuten ergänzen.

Die KSR hat das Hallenregelheft überarbeitet. Die Neuauflage 2007/08, die sich momentan im Druck befindet, umfasst 80 Seiten und kann beim Sportverlag, Postfach 260, 71044 Sindelfingen, Fax 07031-862801, E-Mail: buchservice@deutsche-tennis-zeitung.de bestellt werden.


Jan-Jochen Rommel
Vorstand Schiedsrichter und Vorsitzender der
Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR)

Stand: 29.10.2007


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