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1: Hoher Ball
2: Die Strafecke im Feldhockey
3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey
4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004
5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004
6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004
7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005
8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005
10: Richtlinien für persönliche Strafen
11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06
12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06
13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld)
14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand"
15: Der Torwart im Feldhockey
16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07
17: Regeländerungen zum 1. April 2007
18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007
19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007
20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007

Regelecke 4: Regeländerungen und Regelauslegungen zur Hallensaison 2003/2004

Die FIH hat kurzfristig eine Reihe von Änderungen der Hallenregeln beschlossen, die international bereits ab dem 1.1.2004 gültig werden. In Anbetracht der unmittelbar bevorstehenden neuen Hallensaison und der Notwendigkeit, zunächst einige Unklarheiten in den neuen Bestimmungen abzuklären, hat die KSR beschlossen, in der Hallensaison 2003/2004 nach den seitherigen Regeln zu spielen, eine unten beschriebene Ausnahme ausgenommen. Nachstehend hierzu einige Erläuterungen:

1. Ball in Torwartausrüstung
Wenn sich der Ball innerhalb eines Schußkreises in der Ausrüstung des Torwartes verfängt, ist auf Strafecke zu entscheiden. Diese Regelung gilt seit dem 1.11.2002.

2. Ball in liegenden Torwart
Ein Angreifer darf den Ball im Schußkreis in Richtung Tor spielen, auch dann, wenn ihm in kurzer Distanz ein liegender Torwart den Weg versperrt. Dabei darf der TW nicht mit dem Schläger berührt werden. Wird der Ball durch den liegenden TW unbespielbar, ist auf Strafecke zu entscheiden. Berührt der Angreifer mit seinem Schläger den TW, ist auf Freischlag für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden.

3. Bewegungsraum für Torhüter - Helmpflicht -
Torwarte und Feldspieler, die die Rechte eines TW wahrnehmen, dürfen sich auf dem gesamten Spielfeld bewegen. Normale Torhüter, erwachsene und jugendliche, müssen während des gesamten Spiels einen Schutzhelm tragen, außer als Schütze eines 7 m-Balls. Feldspieler mit TW-Rechten dürfen außerhalb ihres Schußkreises keinen Schutzhelm tragen. Jugendliche Spieler dürfen nicht als Feldspieler mit Torwartrechten eingesetzt werden.

4. Hohe Bälle
Hohe Bälle sind nur bei Torschüssen in den Schußkreisen erlaubt. Unabsichtliches Hochspielen des Balles bis zu 10 cm (Bandenhöhe) bedeutet keinen Regelverstoß, sofern ein Gegenspieler dadurch weder benachteiligt noch gefährdet wird. Bei einem Stoppversuch kann der Ball an jeder Stelle des Spielfeldes, also auch in den Schußkreisen, mehr als 10 cm hoch springen. Wenn dabei kein Gegenspieler benachteiligt oder gefährdet und der Ball am Boden weiter gespielt wird, muß das Spiel nicht durch Pfiff unterbrochen werden. Eine Ausnahme bildet das Stoppen des Balles bei der Hereingabe einer Strafecke. In diesem Fall muß ein hochspringender Ball immer sofort abgepfiffen werden.

5. Hohe Abwehr durch den Torwart
In der Vergangenheit gab es immer wieder Unsicherheiten im Hinblick darauf, nach welchen Maßgaben die hohe Abwehr eines Balles durch den Torwart zu beurteilen ist. Hierzu sei klar gestellt: Alleinige Kriterien für die Bewertung eines vom TW hoch abgewehrten Balles sind dessen Gefährlichkeit bzw. das Entstehen eines Nachteils für die gegnerische Mannschaft. Es ist dabei unerheblich, ob der Ball hoch oder flach auf das Tor geschossen wurde. Ist der hoch abgewehrte Ball ungefährlich und entsteht dabei kein Nachteil für die gegnerische Mannschaft, läuft das Spiel weiter. Wird irgend ein Spieler im Schußkreis gefährdet oder wird der Ball über den am Boden befindlichen Stock eines Gegenspielers gespielt, ist auf Strafecke gegen den TW zu entscheiden. Entsteht eine Gefahr durch den hoch abgewehrten Ball erst außerhalb des Schußkreises, muß der gegnerischen Mannschaft ein Freischlag am Ort der Gefahr zugesprochen werden.

6. Torschußabwehr über Schulterhöhe (NEU!)
Im Sinne der Gleichstellung zur Feldregel ist es nunmehr sowohl dem Torhüter als auch den Abwehrspielern erlaubt, in ihrem eigenen Schußkreis einen hohen Torschuß über der eigenen Schulterhöhe mit der flachen Seite ihres Stockes anzuhalten, abzulenken oder abprallen zu lassen, sofern dies im Einzelfall nicht gefährlich ist oder zu gefährlichem Spiel führen kann.

7. Im Liegen spielen
Feldspieler dürfen grundsätzlich nicht im Liegen spielen. Ein Feldspieler spielt schon im Liegen, wenn er im Moment des Ballspielens mit einem Knie oder einer Hand am Boden ist. Es zählt nicht als im Liegen gespielt, wenn eine Hand oder beide Hände, die den Stock umfassen, den Boden berühren. Nur Torhütern ist es gestattet, innerhalb ihres Schußkreises im Liegen zu spielen; sie müssen dabei jedoch komplett, also mit voller Ausrüstung und mit dem Schläger, im Kreis sein.

8. Behandlung von verletzten Spielern auf dem Platz
Die Behandlung eines verletzten Spielers auf dem Spielfeld ist grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Spieler aufgrund seiner Verletzung das Spielfeld nicht aus eigener Kraft verlassen kann. In solchen Fällen darf – soweit vorhanden – der Arzt bzw. Physiotherapeut oder andernfalls der Betreuer oder Trainer nach vorheriger Zustimmung des Schiedsrichters zur Behandlung seines Spielers auf das Feld. Hierfür hat der Schiedsrichter die Spielzeit anzuhalten. Eine taktische Betreuung (Coachen) der Spieler ist während dessen durch den Behandelnden unzulässig.
Ein Spieler, der auf dem Feld behandelt worden ist (davon ausgenommen sind verletzte Torhüter), muß im Anschluß an seine Behandlung vom Spielfeld genommen werden und darf nicht sofort wieder am Spiel teilnehmen. Er darf jedoch sofort durch einen anderen Spieler ersetzt werden, auch wenn vor der Verletzungsunterbrechung eine Strafecke verhängt wurde (im Gegensatz zur Regelung im Feldhockey). Erfolgt kein Wechsel und der behandelte Spieler will zurück aufs Spielfeld, muß er sich beim SR anmelden. Verläßt ein auf dem Feld behandelter Spieler das Spielfeld nicht oder kehrt er ohne Erlaubnis zurück, ist ihm die gelbe Karte zu zeigen.

9. Eingeklemmter Ball
Klemmt ein Spieler den Ball an der Seitenbande mit seinem Schläger so ein, daß er für einen Gegenspieler unbespielbar wird, und versucht er auch nicht, den Ball selbst weiter zu spielen, ist ein Freischlag gegen ihn zu verhängen. Klemmen 2 Gegenspieler den Ball mit Ihren Schlägern so ein, daß er nicht weiter gespielt werden kann, ist das Spiel ohne längeres Abwarten durch Pfiff zu unterbrechen und an gleicher Stelle durch ein Bully fortzusetzen. Entsteht diese Situation innerhalb eines Schußkreises, wird das Bully außerhalb ca. 5 cm vor der mittleren Schußkreislinie ausgeführt.

10. Gezogener / eingehängter Ball
Nur bei der Hereingabe einer Strafecke darf der Ball gezogen oder eingehängt werden. In allen anderen Spielsituationen, bei denen der Ball wieder ins Spiel gebracht wird (Mittelanstoß, Abschlag, Freischlag, Seitenbandenaus) ist das Ziehen oder Einhängen des Balles („Schleuderball“) verboten. Dies gilt auch für die Ausführung eines 7 m-Balles. Beim normalen Torschuß und beim Umspielen eines Gegenspielers ist das Ziehen des Balles weiterhin erlaubt. Im laufenden Spiel ist der gezogene Ball lediglich nach seiner Gefährlichkeit zu beurteilen.

11. Freigabe der Strafecke
In Angleichung an die Handhabung im Feldhockey hebt der zuständige Schiedsrichter nach Verhängung einer Strafecke so lange einen Arm hoch, bis die Spieler beider Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Das Senken des Arms ist das Signal zur Ausführung der Strafecke. Der Ausführende hat nun ohne größere Verzögerung den Ball durch Ziehen oder Schieben zu spielen. Erst nach der Hereingabe dürfen die Angreifer und die Abwehrspieler den Schußkreis betreten.

12. „Taktische“ Fouls
In der Vergangenheit wurden zunehmend sog. „taktische Fouls“ beobachtet. Hierbei handelt es sich in der Regel um – oftmals auch kleinere – Regelverstöße, die nur in der Absicht begangen werden, den Spielfluss des Gegners zu unterbrechen. Diese Situationen entstehen in der Halle häufig kurz vor der Mittellinie oder allgemein im Zusammenhang mit Kontern, wenn es der eigenen Mannschaft noch nicht gelungen ist, ihre Verteidigung zu formieren. Die SR sind dazu angehalten, verstärkt auf diese Verhaltensweisen zu achten und sie, wenn nötig, entsprechend den Richtlinien für persönliche Strafen zu ahnden.

13. Persönliche Strafen
Die Strafzeit bei gelben Karten beträgt mindestens 2 und maximal 10 Minuten. Die Strafzeit ist deutlich anzuzeigen. Analog zu den Richtlinien für persönliche Strafen soll die Mindeststrafzeit für Unsportlichkeiten ohne Stock-/Körperkontakt zu Gegenspielern 2 bis 5 Minuten und für schwerere Vergehen mit Stock-/Körperkontakt 5 bis 10 Minuten betragen. Nach Ablauf einer Strafzeit darf der bestrafte Spieler sofort auf das Spielfeld, außer wenn zuvor eine Strafecke oder ein 7 m-Ball verhängt wurde. Nach Verhängung einer gelb-roten Karte darf sich die betroffene Mannschaft bei einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten erst nach Ablauf von 15 Minuten, bei Spielen mit kürzerer Spielzeit bereits nach 10 Minuten, wieder vervollständigen. Einem Spieler, der gerade eine Zeitstrafe verbüßt und durch weiteres schlechtes Benehmen eine weitere Karte herausfordert, muß die rote Karte gezeigt werden.

14. Strafverschärfung
Im Rahmen der Strafverschärfung ist es den Schiedsrichtern nicht möglich, einen gegen die verteidigende Mannschaft innerhalb der eigenen Spielhälfte verhängten Freischlag wegen Reklamierens auf Strafecke zu erhöhen. Statt dessen haben die SR in solchen Situationen ausschließlich die nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien angemessenen persönlichen Strafen zu verhängen.
Hiervon unbenommen sind die übrigen Maßnahmen zur Strafverschärfung, insbesondere das Verhängen einer Strafecke, wenn die verteidigende Mannschaft innerhalb der eigenen Spielhälfte den Ball wegschlägt oder den vorgegebenen Abstand nicht einhält.

15. Zeitnehmer-Regelung (NEU !)
Für alle Spielklassen im Bereich des DHB gilt, daß ab sofort keine neutralen Zeitnehmer mehr abzustellen sind. Statt dessen muß der Heimverein einen Zeitnehmer, der Gastverein kann einen Zeitnehmer mit gleichen Rechten stellen.

1. 11. 2003
Willibald Schmidt, KSR


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