An dieser Stelle können Fragen zum Regelwerk und zu der Spielordnung gestellt werden. Die Antworten kommen von den Mitgliedern der DHB KSR.

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Regelfrage an die KSR

Frage Nr. 003 - 9. April 2002

Schiedsrichterkosten

Thomas Walther

Hallo,
auch wenn wir kein Hockeyspieler sind, möchten wir euch bitten unsere Frage zu beantworten. Nach welchem Modus werden Schiedsrichter bei offiziellen Spielen und Tunieren bezahlt? Was ist mit Spesen? Wie wird die Abrechnung gegenüber dem Finanzamt geregelt? Viele Grüsse aus Bonn Thomas Walther 1.Vorsitzender

Antwort 

Michael von Ameln

Guten Tag Thomas Walter,

die Entschädigungen für Schiedsrichter sind beim Hockey unterschiedlich geregelt. Jeder Landesverband hat für die Ligen, für die er zuständig ist, eigene Entschädigungssätze. Für die Bundesliga ist dann der Deutsche Hockey-Bund - auch mit eigenen Entschädigungssätzen - zuständig.

Hier ein Beispiel:

hier ist der Westdeutsche Hockeyverband (NRW) zuständig:

  Qualifikation Spesen Spielaufwands-
entschädigung
Fahrtkosten
Jugend J-Lizenz € 15 keine € 0,25/Km
Verbandsliga D-Lizenz € 15 keine € 0,25/Km
Oberliga C-Lizenz € 15 € 5 € 0,25/Km
Regionalliga RL-Schiedsrichter € 15 € 10 € 0,25/Km

hier ist der Deutsche Hockey-Bund zuständig:

  Qualifikation Spesen Spielaufwands-
entschädigung
Fahrtkosten
gemeinsame Anreise BL-Schiedsrichter € 16 € 20 € 0,27/Km
einfache Anreise BL-Schiedsrichter € 16 € 20 € 0,20/Km
mehrtägiger Einsatz
(Erstattung pro Tag)
BL-Schiedsrichter € 24 € 31  

Die Entschädigungssätze sind so gestaffelt, daß sie dem von den Finanzämtern gebilligten Reisekostenerstattungen entsprechen. Wenn ein SR nun über eventuelle Freigrenzen kommt, ist er selber für die Versteuerung zuständig. Allerdings ist davon auszugehen, dass jeder SR zwischen 6 und 10 Spielen in der Saison leitet, so dass die Freigrenzen i.d.R. nicht überschritten werden.

Mit den besten Grüßen
Michael v. Ameln


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