Unabsichtlich fallengelassene Spielausrüstungsteile
Auf Wunsch anonym
Hallo Willibald,
eigentlich wende ich mich ungern reiner (!)Regeltheorie zu, allerdings muss ich zu Deiner Antwort auf Frage 8, kurz nachhaken: Wie von Dir erwähnt, spricht § 13 III davon, dass das Spiel nicht
unterbrochen wird, wenn der Ball unabsichtlich fallengelassene Teile der Spielausrüstung trifft.
Insoweit verbietet es sich selbstredend an dieser Stelle auf Strafecke, Bully, ... zu entscheiden.
Wenn ich mir nun allerdings § 10 III.3 genau anschaue, wird daraus nicht wirklich deutlich, wann ein "aus über die eigene Grundlinie, unabsichtlich ..." gegeben ist. Aus diesem Grund würde ich davon ausgehen, dass in den unter Frage 8 geschilderten Beispielen noch eine "Verteidigerberührung" i.w.S. besteht und insofern auf (lange) Ecke zu entscheiden wäre.
Für Deine Antwort jetzt schon dankend, verbleibe ich mit hockeyherzlichem Gruß
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Berührt der Ball vor Überschreiten der Tor-/Grundlinie noch einen unabsichtlich verlorenen Teil der Spielausrüstung irgendeines Spielers
(eigener oder gegnerischer), ist dies so zu beurteilen, als ob der Gegenstand nicht da gewesen wäre. Die richtige Entscheidung in dem
beschriebenen Fall ist demnach "Abschlag".
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