Festspielen in einer "höheren" Mannschaft
Dennis Wupper
Ich weiß von einer Regelung, dass man sich bei mehreren gemeldeten Mannschaften eines Vereins z. B. in der ersten "festspielen" kann, wenn man zwar in der zweiten gemeldet ist, aber viermal in der ersten mitspielt. Meine Frage ist, ob dies auch für Jugendspieler gilt, die bei den Herren mitspielen.
Antwort des DHB
Harald P. Steckelbruck
Mit "Festspielen" ist in der vorliegenden Frage gemeint, dass ein Spieler nach viermaligem Einsatz in einer höheren Mannschaft zum Stammspieler dieser Mannschaft geworden ist und dadurch seine Spielberechtigung für eine untere Mannschaft derselben Altersklasse verliert (siehe § 20 Abs. 4 SPO DHB). Dies gilt auch für A-Jugendliche, die in der ersten Mannschaft einer Altersklasse der Erwachsenen als Stammspieler gemeldet wurden oder durch "Festspielen" zu Stammspielern geworden sind; sie dürfen in der zweiten (dritten, vierten usw.) Mannschaft der betreffenden Erwachsenenaltersklasse nicht eingesetzt werden. Unberührt bleibt in diesem Fall die Spielberechtigung in der Altersklasse der Jugend A. Entscheidend ist also, dass ein Verein in derselben Altersklasse mehrere Mannschaften gemeldet hat, und dass die Stammspieler einer höheren Mannschaft dieser Altersklasse nicht für eine unter Mannschaft dieser gleichen Altersklasse spielberechtigt sind. Für Jugendliche (die in Erwachsenen-Mannschaften eingesetzt werden dürfen) wird in § 21 Abs. 1 SPO DHB ausdrücklich geregelt, dass sie als Stammspieler je einer Mannschaft der Jugendaltersklassen und der Erwachsenenaltersklasse gemeldet werden dürfen.
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