Zu frühes Herauslaufen bei jeder Strafecke
Michael Gerlach
Ich habe zwei Fragen zur grünen Karte bei Strafecken.
Fall 1: Die verteidigende Mannschaft läuft grundsätzlich beim ersten Mal zu früh los, bei der Wiederholung dann korrekt. Nach elf solcher Ecken
zeigt der Schiedsrichter in der 57. Minute die grüne Karte, als auch der Wiederholungsstart zu früh ist. Erklärung des Schiedsrichters: Die grüne
Karte darf erst gezeigt werden wenn die Spieler zweimal unmittelbar hintereinander zu früh laufen.
Frage: Fordert man so nicht das zu frühe Laufen heraus?
Fall 2: Vorausgesetzt die obige Erklärung ist richtig, wie ist ein Spiel zu werten, in dem der Schiedsrichter bereits beim ersten Herauslaufen bei der ersten Ecke des Spiels Grün zeigt und daraus im Spielverlauf drei 7 - Meter entstehen ?
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Wenn ein Schiedsrichter feststellt, daß Spieler einer Mannschaft bei jeder Strafecke grundsätzlich beim ersten Spielen des Balles absichtlich zu früh herauslaufen, kann ein Spieler wegen Unsportlichkeit ermahnt, mit einer grünen Karte verwarnt und im Wiederholungsfall mit einer Zeitstrafe belegt werden. Die grüne Karte mit Androhung eines 7 m-Balls kann als Mannschaftsstrafe tatsächlich nur dann gezeigt werden, wenn bei der gleichen Strafecke Spieler einer Mannschaft zweimal absichtlich zu früh herauslaufen.
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