Hereingabe der Strafecke - Ausführungsort
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Eine Frage zu dem neuen Regelbuch für Hallenhockey: Unter § 13.3 Abs. a) steht: "Der Ball muss innerhalb des Schußkreises auf der Grundlinie und auf beliebiger Seite des Tores mindestens 6 m vom näheren Torpfosten
entfernt liegen." Heißt das, daß man die Strafecke auch an der Bande ausführen könnte?
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Die Strafecke ist an der Markierung auf der Grundlinie, 6 m vom Torpfosten
entfernt, auszuführen (siehe Abb. im Regelheft Seite 17). Zugegebenermaßen
irritiert die aus dem englischen Regeltext übernommene Formulierung
"mindestens", mit der eigentlich ausgedrückt werden soll, dass der Ball
nicht näher als 6 m vom Torpfosten entfernt hereingespielt werden darf.
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