Veranlassung des Schiedsrichterkollegens zu einer Entscheidung
Name der Redaktion bekannt
Folgende Situation (Feld): Ein Verteidiger foult einen Angreifer im Torviertel des Verteidigers nahe der Schußkreisgrenze (Angreifer steht mit dem Rücken zum
Verteidiger und wird von diesem mit beiden Händen weggeschubst und damit am sauberen
Spielen des Balles gehindert). Mein (zuständiger) Kollege bemerkt dieses, meiner Meinung nach
absichtliche, Foul nicht, wodurch ich ihn durch einen langen lauten Pfiff auf ein absichtliches Foul aufmerksam machen will. Der Kollege schaut zu mir herüber und bekommt von mir das Vergehen angezeigt. Die Entscheidung fällt auf Strafecke. Nach dem Spiel werde ich darauf aufmerksam gemacht, daß ich einen
Regelverstoß begangen haben soll und erhalte eine Abmahnung. Ist das so i.O.? Und wenn ja:
Wieso habe ich die Verfahrensweise mit dem lauten langen Pfiff auf den Jugendlehrgängen beigebracht bekommen?
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Nur der Schiedsrichter, der das Spiel durch einen Pfiff unterbrochen hat, darf eine Spielstrafe verhängen (Regel 11.6). Ein Schiedsrichter darf das Spiel nicht durch einen Pfiff unterbrechen, um seinen Kollegen zur Verhängung einer Spielstrafe zu veranlassen. Wenn die Anweisungen auf Jugend-Lehrgängen anders waren, dann waren sie
falsch.
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