An dieser Stelle können Fragen zum Regelwerk und zu der Spielordnung gestellt werden. Die Antworten kommen von den Mitgliedern der DHB KSR.

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Regelfrage an die KSR

Frage Nr. 291 - 21. April 2006

Bully bei (Schluß-)Strafecke?

Jonas Sperber

Während der Durchführung einer Strafecke kommt es zu einer Verletzung eines Spielers, woraufhin die Schiedsrichter die Zeit anhalten. Die Strafecke war zu diesem Zeitpunkt nicht beendet und es fand bis dato auch kein Vergehen irgendeines Spielers statt. Wie ist nun das Spiel fortzusetzen? In den Regeln steht folgendes: "Wenn das Spiel während der Durchführung einer Schlussstrafecke wegen einer Verletzung oder aus irgendeinem anderen Grund angehalten und dabei keine Strafe verhängt worden ist, muss die Strafecke wiederholt werden." Wie ist es mit einer Strafecke während des Spiels?
Gerade fällt mir noch auf, was ist eigentlich wenn bei einer Schlußstrafecke vor deren Beendigung ein Bully gegeben werden muß? In den Regeln ist nämlich nicht erwähnt, dass bei einem Bully die Schlußstrafecke als beendet gilt. Folglich müsste der Bully noch ausgeführt und dass Spiel noch fortgesetzt werden! Ist aber mit Sicherheit nicht so gewollt!

Antwort der DHB KSR

In derartigen Situationen ist zu fragen, worauf die Verletzung resultiert (Körpertreffer nach erlaubtem Torschuss etc.). In vielen Fällen dieser Art wird es daher zu einer Spielstrafe (Freischlag, erneute Strafecke, 7-m-Ball) kommen. Auch ist nicht bei jeder Verletzung das Spiel sofort zu unterbrechen, ggf. kommt unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsregel zunächst eine Spielfortsetzung in Betracht. Nur wenn die Schiedsrichter eine (schwere) Verletzung zum Anlaß nehmen, das Spiel zu unterbrechen, und kein Grund für die Verhängung einer Spielstrafe gegeben ist, ist nach § 6.5 der Regeln auf Bully zu entscheiden. Dieses Bully ist bei jeder Strafecke während des Spiels durchzuführen. Eine Ausnahme stellt die Schlussstrafecke dar. Da im Katalog des § 13.4 das Bully (anders als im Hinblick auf den Spielerwechsel, vgl. § 2.3) nicht als Beendigungsgrund für eine Schlussstrafecke aufgeführt ist, ist nach dem Kursivtext zu § 13.4 auf erneute Strafecke zu entscheiden.


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