Jährliche Meldung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Obleute/ -Verantwortlichen
Gem. § 28 der Spielordungung des Hessischen Hockey-Verbandes e.V. müssen die Vereine jährlich zum 1. August alle ihre Schiedsrichter melden, die im kommenden Spieljahr (Feld und Halle) eingesetzt werden sollen.
Gem. § 33 Abs. 1 der SPO HHV muss jeder Verein mit dieser Meldung der Schiedsrichter auch einen Schiedsrichterobmann oder Schiedsrichterverantwortlichen für den Erwachsenenbereich und, soweit Jugendmannschaften gemeldet wurden, einen Jugendschiedsrichterverantwortlichen benennen.
Das entsprechende Meldeformular ist unter Formulare --> Schiedsrichter veröffentlicht.
Dabei existiert eine vorgeschriebene Mindestanzahl von Schiedsrichtern, die ein Verein melden muss:
Jeder Verein muss für jede Mannschaft, die er für die auf den 01.08. folgende Hallensaison gemeldet hat, 2 Schiedsrichter melden.
Für jede in der Oberliga Herren gemeldeten Mannschaft müssen 2 dieser so zu meldenden Schiedsrichter mindestens im Besitz einer C-Lizenz sein.
Zusätzlich zu dieser Anzahl muss je in der Regionalliga gemeldeten Mannschaft 1 weiterer Schiedsrichter gemeldet werden, der mindestens im Besitz einer B-Lizenz sein muss.
Folgendes Beispiel einer Hallenmeldung soll als Orientierungshilfe dienen:
Gemeldete Mannschaften
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Zu meldende Schiedsrichter |
1. RL Damen |
2 mind. D-Lizenz + 1 mind. B-Lizenz |
OL Damen |
2 mind. D-Lizenz |
1. VL Damen |
2 mind. D-Lizenz |
2. RL Herren |
2 mind. D-Lizenz + 1 mind. B-Lizenz |
OL Herren |
2 mind. C-Lizenz |
2. VL Herren
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2 mind. D-Lizenz |
Insgesamt: 6 Mannschaften |
Insgesamt: 14 Schiedsrichter
(10 D-Lizenz, 2 C-Lizenz, 2 B-Lizenz)
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Ein Nichterfüllen dieser Meldepflicht für Schiedsrichter hat gem. § 35 Abs. 3 Nr. 4 der SPO HHV eine Strafzahlung von 50,00 € zur Folge.
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