Namentliche Ansetzung von Schiedsrichtern
Mit namentlich benannten Schiedsrichtern werden derzeit nur die Regionalligaspiele angesetzt.
Hier wird der SRA als Stellvertreter des SHV bei der Ansetzung der Regionalligaspiele in Hessen tätig.
Langfristig sollen, sobald eine ausreichende Anzahl lizensierter Schiedsrichter zur Verfügung steht, auch Oberligaspiele namentlich angesetzt werden.
Vereinsansetzungen
Die Vereinsansetzungen dienen dazu, die Spiele mit neutralen Schiedsrichtern anzusetzen, für die es keine Möglichkeit einer namentlichen Ansetzung von Verbandsschiedsrichtern gibt.
Bei der Ermittlung der Anzahl der Spiele, für die ein Verein Schiedsrichter abstellen muss, werden zunächst alle Spiele zusammengerechnet, die ein Verein in einer Saison in allen hessischen Ligen mit seinen Mannschaften bestreitet.
Diese Anzahl wird sodann halbiert, da ein Verein bei Vereinsansetzungen jeweils zwei Schiedsrichter stellen muss.
Im Anschluss erhalten Vereine auf diese Zahl Spielabzüge für dem Verband als namentlich anzusetzend gemeldete Schiedsrichter und Spielaufschläge für Verletzungen ihrer Meldepflicht von Schiedsrichtern.
Für jeden namentlich anzusetzenden Schiedsrichter, der über die eigene Meldeverpflichtung der Vereine hinaus vorhanden ist, werden einem Verein 3 Spiele abgezogen, für die er Schiedsrichter abstellen müsste.
Für jede Verletzung einer Meldepflicht einer B-Lizenz werden einem Verein 3 Spiele, einer C-Lizenz 2 Spiele und einer D-Lizenzeinfachen 1 Spiel zusätzlich zugewiesen, für die er im Laufe der Saison Schiedsrichter abstellen muss.
Folgendes Beispiel zum Verständnis:
Die Mannschaften eines Vereins haben insgesamt 36 Spiele in den hessischen Ligen zu bestreiten. Der Verein muss also grundsätzlich für 18 Spiele Schiedsrichter stellen.
Der Verein hat jedoch auch 2 als namentlich anzusetzende Schiedsrichter mehr gemeldet, als er verpflichtet ist. Dafür werden ihm 6 Spiele abgezogen. Es bleiben 12 Spiele über, für die der Verein Schiedsrichter stellen muss.
Der Verein hat jedoch 1 weitere zu meldende C-Lizenz und 1 D-Lizenz nicht gemeldet, sodass ihm hierfür wiederum zusätzliche 3 Spiele (2 für die fehlende C und 1 für die fehlende D Lizenz) zugeordnet werden.
Damit muss der Verein für insgesamt 15 Spiele in der Saison eigene Schiedsrichter stellen.
(36:2=18; 18-(2*3)=12; 12+3=15)
Sollte es im Rahmen der Vereinsansetzungen nach der hier dargelegten Zuteilung noch Spiele geben, die durch die bestehenden Abstellverpflichtungen nicht abgedeckt werden, werden für diese zusätzliche Vereinsansetzungen vorgenommen. Hier werden alle Vereine zu gleichen Teilen berücksichtigt (Bsp. für die Feldsaison 22/23 hat jeder Verein hierdurch 3 zusätzliche Ansetzungen zugeteilt bekommen).
- Stand August 2022 -
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