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Video-Schiedsrichter

Entscheidungen des Video-Schiedsrichters

Eine Entscheidung des Video-Schiedsrichters kann nur angefordert werden in den folgenden drei Konstellationen, die allesamt eine eindeutige Antwort mit "ja oder nein" erfordern:

- Hat der Ball die Torlinie überquert?

- War der Ball beim Schussversuch innerhalb des Schusskreises?

- Wurde ein abgelenkter Ball noch vom Schläger eines Angreifers innerhalb des Schusskreises berührt?

Das heißt, für keine andere Fragestellung, z. B. Foul oder nicht Foul, Siebenmeter oder kein Siebenmeter etc., kann der Video-Schiedsrichter herangezogen werden.

Verfahrensweise

Nur die beiden im Spiel eingesetzten Schiedsrichter können die Hilfe des Video-Schiedsrichters im Spiel anfordern. Dazu müssen sie zu der Überzeugung gelangen, dass es ihnen unmöglich ist oder war, eine richtige Entscheidung über die Frage zu fällen, ob ein gültiges Tor erzielt worden ist oder nicht. Eine Anforderung des Videobeweises kann nicht durch Spieler, Trainer oder Teammanager - auch nicht im Protestwege - erfolgen. Auch der Video-Schiedsrichter selbst kann das Spiel nicht unterbrechen, um seine Anforderung zu erbitten.

Die Schiedsrichter sind angehalten, dass in Fällen, in denen der Einsatz des Video-Schiedsrichters erforderlich wird, das Spiel vor der Anforderung unterbrochen wird.

- Der Video-Schiedsrichter hat nur folgende Entscheidungsmöglichkeiten:

- Tor oder kein Tor

Keine Entscheidung durch den Video-Schiedsrichter möglich, weil das zur Verfügung stehende Filmmaterial nicht aussagekräftig ist – in diesem Fall gilt die von den Schiedsrichtern getroffene Entscheidung.

Eine Anforderung wird über die Funkverbindung zwischen den Schiedsrichtern auf dem Feld und dem Video-Schiedsrichter kommuniziert. Die Entscheidung des Video-Schiedsrichter ist bindend und eröffnet keine weitere Einspruchsmöglichkeit.


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