Antwort:
Das ist der Zuständige Ausschuss, der im Sinne der Spielordnung Entscheidungen trifft;
z.B. bei Nichtantreten (ob Neuansetzung oder Wertung), roten Karten, unberechtigten Spielern etc.
Der ZA setzt sich immer zusammen aus
Jugendwart bzw. Sportwart,
dem entsprechenden Staffelleiter und
jemanden vom Schiedsrichter-Ausschuss.
Bei Befangenheit oder Abwesenheit erfolgt die Vetretung innerhalb dieser Gruppen.
Ein ZA-Entscheid ist bindend - gegen diese Entscheidungen kann nur Einspruch beim Verbandsschiedsgericht erhoben werden.
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