Offizielle DHB Mitteilungen 2004
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen
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 8. November 2004 • KSR-Mitteilung Nr. 11

Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle

In der Klicken Sie hier!KSR Mitteilung Nr. 10 (DHZ Nr. 36 vom 21.10.04) wurden die Bestimmungen zum Spielerwechsel in der Halle veröffentlicht. Abweichend hiervon und abweichend von der FIH-Regel hat die KSR für den nationalen Spielverkehr neu festgelegt, dass auch Torwarte, ebenso wie Feldspieler, nur in einem Bereich von 3 m zur Mittellinie ausgetauscht werden dürfen. Gleichzeitig gilt, dass die Spielzeit zum Austausch von Torwarten nur dann anzuhalten ist, wenn der auszutauschende Torwart verletzt oder vom Spiel ausgeschlossen worden ist.

Die Schiedsrichter sind angehalten, besonders nach der Verhängung einer Strafecke darauf zu achten, dass keine Spielerwechsel erfolgen. Stehen zu diesem Zeitpunkt Spieler an der Mittellinie zum Wechsel bereit, ist ein rechtzeitiger Hinweis auf die Regel, dass erst nach Beendigung der Strafecke bzw. einer Folgeecke gewechselt werden darf, hilfreich und wird den Wechselfehler normalerweise verhindern.

Grundsätzlich gilt, dass Wechselfehler nur dann zu ahnden sind, wenn sie erheblich sind, d. h. wenn dadurch für die Gegenmannschaft ein erkennbarer Nachteil entsteht.

Die neue Hallenregel 2.3 erfordert folgende Klarstellung zur Handhabung von Strafen bei Verletzung der Regel zum Spielerwechsel:

Wenn im laufenden Spiel, also nicht nach Verhängung einer Strafecke, regelwidrige Spielerwechsel erfolgen (ein oder mehrere Spieler zuviel auf dem Spielfeld, Wechsel außerhalb der Wechselzone), ist gemäß Regel 12.3e eine Strafecke gegen die Mannschaft zu verhängen, die den Regelverstoß begangen hat. Gleichzeitig ist der vorherige Zustand wieder herzustellen. Zusätzlich ist eine persönliche Strafe gegen Spieler zu verhängen, die mit erkennbarer Absicht regelwidrig das Spielfeld betreten haben.

Wenn nach der Verhängung einer Strafecke regelwidrig Spieler ausgewechselt werden, bevor die Strafecke gespielt wird, haben die Schiedsrichter zunächst den regelgerechten Zustand wieder herzustellen, also nur die berechtigten Spieler auf dem Spielfeld zu belassen. Gegen Spieler, die in dieser Spielsituation regelwidrig das Spielfeld betreten haben, kann bei erkennbarer Absicht lediglich eine persönliche Strafe ausgesprochen werden.

Ist zum Zeitpunkt des regelwidrigen Wechsels eine Strafecke in der Ausführung, also noch nicht nach den Regeln beendet, ist bei einem Wechselfehler durch die Angreifer das Spiel sofort zu unterbrechen und auf Strafecke gegen diese zu entscheiden. Bei einem Wechselfehler durch die Verteidiger läuft unter Beachtung der Vorteilsregel die Strafecke zunächst weiter und ist nur dann zu wiederholen, wenn dabei kein Tor erzielt wurde. In beiden Fällen ist nach dem Pfiff der Schiedsrichter der vorherige Zustand wieder herzustellen. Zusätzlich kann gegen Spieler, die während der Ausführung einer Strafecke regelwidrig und mit erkennbarer Absicht das Spielfeld betreten haben, eine persönliche Strafe ausgesprochen werden. Erst nach Beendigung der Strafecke bzw. der Folgestrafecke dürfen Spieler beider Mannschaften ausgetauscht werden.

Stand: 08.11.2004

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Willibald Schmidt
Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des Deutschen Hockey-Bundes (KSR DHB)

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