An dieser Stelle können Fragen zum Regelwerk und zu der Spielordnung gestellt werden. Die Antworten kommen von den Mitgliedern der DHB KSR.

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Regelfrage an die KSR

Frage Nr. 245 - 13. Juni 2005

Verfahrensweise bei Unbespielbarkeit des Platzes

Stefan Braner

In der 66. Spielminute kommt es zu einem Spielabruch durch starken Regen, Blitz und Donner. Ein Team führt zu diesem Zeitpunkt mit 5 zu 1, hat einen Spieler mehr auf dem Feld (Zeitstrafe für den Gegner) und hat eine kurze Ecke für sich zugesprochen bekommen. Das Spiel wird auch nach längerer Unterbrechung nicht mehr angepfiffen.
Jetzt die Fragen: Wie lange muß man warten, bevor man das Spiel endgültig abbricht? Kommt es zur Neuansetzung oder wird das Spiel mit dem aktuellen Spielstand gewertet? Gab es schon solche Spiele in der Bundesliga? Und wie wurde dort entschieden?

Antwort der DHB KSR

Jan-Jochen Rommel

In § 30 Abs. 5 der Spielordnung des DHB (SpO DHB) heißt es: "Wird das Spielfeld während des Spieles aus Witterungsgründen unbespielbar oder ist eine sportgerechte Durchführung des Spieles nicht mehr gewährleistet, sollen die Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Es ist fortzusetzen, wenn das Spielfeld nach einer zumutbaren Zeitspanne wieder bespielbar und eine sportgerechte Durchführung gewährleistet ist. (...) Ist dieses nicht der Fall, müssen die Schiedsrichter das Spiel abbrechen." Ferner ist geregelt, dass der Heimverein verpflichtet ist, dafür Sorge tragen muss, dass ein Spielfeld, das zum durch zumutbare Maßnahmen in verhältnismäßig kurzer Zeit bespielbar gemacht werden kann, auch bespielbar wird.
Es gibt also keine genau (bspw. 30min) festgelegte Zeitspanne, die die Schiedsrichter zu warten haben. Es obliegt ihrem Ermessen zu entscheiden, ob innerhalb angemessener Zeit Aussicht auf eine ordnungsgemäße Spielfortführung besteht. Kommt es zum Abbruch, ist das Spiel neu anzusetzen, es muss also von vorne begonnen und nicht etwa mit dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs fortgeführt werden (vgl. § 25 Abs. 6 SpO DHB).
Fälle aus der Bundesliga sind mir nicht bekannt. Im Bereich des Westdeutschen Hockey-Verbandes wird jedenfalls entsprechend der SpO verfahren.


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